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   BGH, 18.03.1969 - 1 StR 62/69   

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https://dejure.org/1969,3146
BGH, 18.03.1969 - 1 StR 62/69 (https://dejure.org/1969,3146)
BGH, Entscheidung vom 18.03.1969 - 1 StR 62/69 (https://dejure.org/1969,3146)
BGH, Entscheidung vom 18. März 1969 - 1 StR 62/69 (https://dejure.org/1969,3146)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Diebstahls eines Kraftfahrzeugs - Wille zur Zurückführung einer Sache in den Herrschaftsbereich des bisherigen Gewahrsamsinhabers - Umfang der gesetzlichen Verpflichtung zur vollständigen Erforschung der Wahrheit - Verpflichtung zur Vernehmung eines ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.01.1968 - 4 StR 495/67
    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 62/69
    Bei dieser Sachlage hat das Landgericht zutreffend angenommen, daß es an dem Willen gefehlt hat, den Kraftwagen in den Herrschaftsbereich des bisherigen Gewahrsamsinhabers zurückzuführen (BGHSt 22, 45, 46) [BGH 26.01.1968 - 4 StR 495/67].
  • BGH, 15.08.1952 - 3 StR 267/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 62/69
    Die gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Erforschung der Wahrheit (§ 244 Abs. 2 StPO) umfaßt zwar grundsätzlich auch die Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen von Angeklagten (BGHSt 3, 149, 150 [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52]; 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; denn auch ein früheres Geständnis eines Angeklagten kann verwertet werden, selbst wenn er später sein Verhalten ändert (BGHSt 1, 337, 338 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; 14, 310, 311) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
  • BGH, 02.10.1951 - 1 StR 421/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 62/69
    Die gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Erforschung der Wahrheit (§ 244 Abs. 2 StPO) umfaßt zwar grundsätzlich auch die Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen von Angeklagten (BGHSt 3, 149, 150 [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52]; 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; denn auch ein früheres Geständnis eines Angeklagten kann verwertet werden, selbst wenn er später sein Verhalten ändert (BGHSt 1, 337, 338 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; 14, 310, 311) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
  • BGH, 31.05.1960 - 5 StR 168/60

    polizeiliches Protokoll - § 254 StPO, Urkundenverwertungsverbot, Vorhalt ggü.

    Auszug aus BGH, 18.03.1969 - 1 StR 62/69
    Die gesetzliche Verpflichtung zur vollständigen Erforschung der Wahrheit (§ 244 Abs. 2 StPO) umfaßt zwar grundsätzlich auch die Vernehmung der Verhörspersonen als Zeugen über die früheren Aussagen von Angeklagten (BGHSt 3, 149, 150 [BGH 15.08.1952 - 3 StR 267/52]; 14, 310, 312) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60]; denn auch ein früheres Geständnis eines Angeklagten kann verwertet werden, selbst wenn er später sein Verhalten ändert (BGHSt 1, 337, 338 [BGH 02.10.1951 - 1 StR 421/51]; 14, 310, 311) [BGH 31.05.1960 - 5 StR 168/60].
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